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Alltagsbegleitung nach § 45b: Unterstützung, Entlastung und mehr Selbstständigkeit

  • Anerkannte Alltagsbegleitung für Menschen mit Pflegegrad
  • Abrechnung über die Pflegekasse im Rahmen des Entlastungsbetrags möglich
  • Individuelle Unterstützung im Haushalt und bei alltäglichen Aufgaben
  • Zuverlässige Bezugspersonen bieten Sicherheit und persönliche Entlastung

Auch kleine Aufgaben können im Alltag zu einer großen Belastung werden. Die Cleanprofis unterstützen Menschen mit Pflegegrad dabei, möglichst selbstständig und sicher in ihrem vertrauten Zuhause zu leben. Unsere anerkannten Alltagshelfer begleiten Sie bei alltäglichen Aufgaben und entlasten zugleich Ihre pflegenden Angehörigen.

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro. Dieser kann bereits ab Pflegegrad 1 für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Unter den jeweiligen Voraussetzungen ist eine Abrechnung über die Pflegekasse möglich.

Was umfasst eine Alltagsbegleitung?

Die Alltagsbegleitung umfasst unterstützende Leistungen für pflegebedürftige Menschen im häuslichen Umfeld. Ziel ist es, die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern, soziale Kontakte zu erhalten und pflegende Angehörige zu entlasten.

Unsere Alltagshelfer übernehmen keine medizinischen oder pflegerischen Aufgaben. Sie unterstützen Sie dort, wo Sie im täglichen Leben Hilfe benötigen – zuverlässig, respektvoll und auf Ihre persönliche Situation abgestimmt.

Für wen eignet sich eine Alltagsbegleitung?

Unsere Alltagsbegleitung richtet sich an Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause leben und Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wünschen. Das Angebot eignet sich ebenfalls für Angehörige, die regelmäßig Pflege- und Betreuungsaufgaben übernehmen und sich eine verlässliche Entlastung wünschen.

Zu unseren Leistungen gehören unter anderem:

  • Begleitung bei Spaziergängen und Freizeitaktivitäten
  • Unterstützung beim Einkaufen und bei Besorgungen
  • Begleitung zu Arztterminen und anderen Terminen
  • Hilfe bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt
  • gemeinsame Beschäftigungen und persönliche Gespräche
  • Unterstützung bei der Strukturierung des Tages
  • stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger

Welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden, stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.

So läuft die Alltagsbegleitung ab

01
persönliches Gespräch

In einem persönlichen Gespräch klären wir, wobei Sie oder Ihre Angehörigen Unterstützung benötigen. Gemeinsam legen wir den gewünschten Leistungsumfang, die Einsatzzeiten und die Häufigkeit der Besuche fest.

02
 Aufgabenübernahme

Unsere Alltagshelfer übernehmen anschließend die vereinbarten Aufgaben und orientieren sich dabei an Ihren persönlichen Gewohnheiten, Wünschen und Fähigkeiten.

03
Abbrechnung

Kann die Leistung über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, unterstützen wir Sie bei den erforderlichen Schritten. Unter den entsprechenden Voraussetzungen erfolgt die Abrechnung über die Pflegekasse.

04
 Absprachen 

Regelmäßige Absprachen stellen sicher, dass die Unterstützung weiterhin zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt.

Ihre Vorteile im Überblick

01
Anerkanntes Angebot: Unsere Alltagsbegleitung kann im Rahmen des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI genutzt werden.
02
Persönliche Unterstützung:
Die Einsätze richten sich nach Ihrem tatsächlichen Bedarf und Ihren individuellen Wünschen.
03
Mehr Selbstständigkeit: Unsere Alltagshelfer unterstützen Sie dabei, Ihren Alltag möglichst eigenständig zu gestalten.
04
Entlastung für Angehörige:
Pflegende Familienmitglieder gewinnen Zeit für Erholung, Termine und eigene Verpflichtungen.
05
Verlässlichkeit:
Sie erhalten zuverlässige Unterstützung in Ihrem vertrauten häuslichen Umfeld.

Wann ist eine Alltagsbegleitung sinnvoll?

Eine Alltagsbegleitung empfiehlt sich insbesondere, wenn:

  • Ihnen alltägliche Aufgaben zunehmend schwerfallen.
  • Sie Unterstützung beim Einkaufen oder bei Terminen benötigen.
  • Sie sich mehr Gesellschaft und gemeinsame Aktivitäten wünschen.
  • Ihre pflegenden Angehörigen regelmäßig entlastet werden sollen.
  • Sie trotz Ihres Pflegegrads möglichst lange selbstständig zu Hause leben möchten.
  • Sie den monatlichen Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen möchten.

Eine Alltagsbegleitung ersetzt weder eine medizinische Behandlung noch körperbezogene Pflegemaßnahmen. Ist eine pflegerische oder medizinische Versorgung erforderlich, sollte zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingebunden werden.

Anerkannte Alltagshelfer für spürbare Entlastung

Eine zuverlässige Alltagsbegleitung kann dazu beitragen, Sicherheit, Lebensqualität und Selbstständigkeit im eigenen Zuhause zu erhalten. Die Cleanprofis unterstützen Menschen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen mit anerkannten, individuell abgestimmten Leistungen.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Möglichkeiten der Alltagsbegleitung und zur Abrechnung über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.

Häufige Fragen zur Alltagsbegleitung nach § 45b

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat. Voraussetzung ist ein offiziell festgestellter Pflegegrad.

Kann die Alltagsbegleitung über die Pflegekasse abgerechnet werden?

Ja. Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Unter den entsprechenden Voraussetzungen ist eine Abrechnung über die Pflegekasse möglich. Gerne informieren wir Sie über den Ablauf und die erforderlichen Unterlagen.

Welche Aufgaben übernehmen die Alltagshelfer?

Unsere Alltagshelfer unterstützen Sie beispielsweise bei Einkäufen, Spaziergängen, Terminen, der Tagesgestaltung und ausgewählten Aufgaben im Haushalt. Den genauen Leistungsumfang vereinbaren wir individuell mit Ihnen.

Übernehmen die Alltagshelfer auch pflegerische Aufgaben?

Nein. Medizinische Behandlungen und körperbezogene Pflegemaßnahmen gehören nicht zur Alltagsbegleitung. Unser Angebot konzentriert sich auf praktische Unterstützung, Betreuung und Entlastung im täglichen Leben.

Ist die Alltagsbegleitung auch bei Pflegegrad 1 möglich?

Ja. Der Entlastungsbetrag kann bereits ab Pflegegrad 1 für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Sind auch regelmäßige Termine möglich?

Ja. Je nach Bedarf und Verfügbarkeit können feste, wiederkehrende Termine vereinbart werden. Die Häufigkeit und Dauer der Einsätze stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab.